Sonnenland Beate Homawoo
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) und Hofordnung
1. Vertragsgrundlagen
Mit der Abgabe der Anmeldung und unserer schriftlichen Bestätigung und/oder die Entrichtung des Eintrittsgeldes bzw. Zahlung eines Ausrittes oder Gutscheins, werden von Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Diese Vertragsbedingungen gelten für den Besuch von Sonnenland Beate Homawoo und deren Einrichtungen sowie den Ritt mit Pferden oder Kamelen. Für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch zu unseren ausländischen Gästen, gilt ausschließlich deutsches Recht.
1.1 Vertragspartner
Vertragspartner ist die Reitanlage Sonnenland Beate Homawoo als Institution. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln beim Abschluss des Benutzungsvertrages als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen, ist unser Vertragspartner die Institution. Diese hat die volle Zahlungsverpflichtung.
1.2 Vertragsverhältnis
Durch den Erwerb eines Gutscheins oder Ähnliches kommt ein Benutzungsvertrag zwischen dem Erwerber und dem Sonnenland Beate Homawoo zu Stande. Das gesamte Benutzungsverhältnis zwischen Ihnen und der Reitanlage bestimmt sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen sowie den nachfolgenden Bedingungen und hilfswise nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren mögliche eigenen Geschäftsbedingungen für die Reitanlage keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn sie der Reitanlage mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben. Wenn wir Minderjährigen den Zugang zum Gelände gewähren, können wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen Zustimmung mit dem Besuch der Reitanlage ausgehen. Bei Vorliegen einer solchen Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Der Abschluss des Benutzungsvertrages bei Gruppen kann von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson abhängig gemacht werden. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere Verwarnungen und Abmahnungen, auch im Zusammenhang mit der Kündigung des Benutzungsvertrages und einem Verweis vom Hof, können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.
2. Zutritt
2.1 Zutrittsvoraussetzungen
Der Aufenthalt auf der Reitanlage ist nur nach Absprache gestattet. Es dürfen nur die gekennzeichneten Eingänge benutzt werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener auf der Reitanlage aufhalten.
2.2 Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug
Das Sonnenland ist eine private, gewerbliche Einrichtung. Ein allgemeiner Zutrittsanspruch besteht nicht. Der Abschluss eines Benutzungsvertrages und der Zugang zur Reitanlage können daher von Vertragsabschluss ohne Begründung, insbesondere aber für Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, verweigert werden. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können ohne Anspruch auf Rückerstattung der Bezahlung vom Hofgelände verwiesen werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der Tiere, anderer Besucher oder des Hofes ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist. Eine Kündigung des Benutzungsvertrages durch sofortige Verweisung vom Hof ist weiter zulässig, wenn sich der Benutzer in solchem Maß, insbesondere auch durch Verstoß gegen die Hofordnung oder Zuwiderhandlung gegen die Anweisungen des Personals, vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages und die Verweisung gerechtfertigt sind. Die Kündigung und die Verweisung setzen eine mündliche Abmahnung voraus, es sei denn, dass der Verstoß objektiv so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Verweisung sachlich begründet ist.
2.3 Hunde
Hunde sind auf der Reitanlage willkommen, sind aber an der Leine zu führen, um eine Belästigung oder Gefährdung von anderen Besuchern oder der Tiere zu verhindern. Hunde, von denen nach unserer Meinung eine Gefährdung oder Störung unserer Tiere oder Besucher ausgehen kann, können ohne weitere Begründung vom Besuch der Reitanlage ausgeschlossen werden.
3. Parken
Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkflächen erlaubt. Auf den Parkflächen der Reitanlage gelten die Regeln der StVO. Auf dem Hofgelände ist Schritttempo zu fahren. Für beim Parken eingetretene oder verursachte Schäden übernimmt Sonnenland keine Haftung.
3.1 Pflichten und Haftung beim Parken
Mit dem Abstellen der Fahrzeuge auf unseren Parkplätzen wird kein Verwahrungs- oder Bewachungsverhältnis begründet. Bitte stellen Sie Ihre Fahrzeuge nur auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Parkflächen ab.
3.2 Schäden beim Parken
Achten Sie bitte beim Verlassen des Fahrzeuges darauf, dass Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen sind und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurück bleiben. Wir haften nicht für Schäden an Ihrem Wagen, insbesondere solchen, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel, Explosion oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch Dritte, soweit für das Entstehen eines Schadens nicht eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits ursächlich oder mit ursächlich geworden ist. Sie sind verpflichtet, aufgetretene Schäden an Ihrem Wagen der Hofleitung unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen des Parkplatzes anzuzeigen. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
4. Sicherheit
Der Umgang und das Reiten mit unseren Pferden und Kamelen erfolgt, unabhängig unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, auf eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindern ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. In alle Gebäuden der Reitanlage gilt strenges Rauchverbot. Der Besitz und das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen wie Pistolen, Messer, Schlagringe etc. sind auf dem Gelände nicht gestattet. Die Koppeln sind durch Elektrozäune gesichert, halten Sie Abstand und vermeiden Sie Berührungen.
5. Füttern und Streicheln der Tiere
Pferde und Kamele sind grundsätzlich freundliche und ruhige Tiere. Dennoch sind einige Regeln zu beachten, um unangenehme Überraschungen und Schäden zu vermeiden:
Folgen Sie stets den Anweisungen des Personals
Ärgern Sie die Tiere nicht
Wenn Sie unsicher im Umgang mit den Tieren sind, halten Sie Abstand und fragen im Zweifel bei dem Personal nach
Das Betreten der Boxen und Weiden ist grundsätzlich untersagt. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, weil sich beispielsweise Kinder, die mit den Tieren vertraut sind, dort aufhalten oder mit den Tieren arbeiten
Halten Sie sich strikt an das Fütterungsverbot! Allem was lecker schmeckt, können unsere Lieblinge kaum widerstehen und schnappen dann auch mal kräftig zu, was leicht zu Bissverleztungen führen kann
Kamele können zur Verteidigung oder auch im Übermut mit allen Vieren nach allen Seiten ausschlagen. Halten Sie deshalb gebührenden Abstand!
Verlassen Sie die Treibgänge im Stall und auf dem Gelände, wenn die Tiere auf die Weide oder zurück in den Stall gebracht werden
6. Verlust von Gegenständen
Sonnenland Beate Homawoo übernimmt keine Haftung für verlorene oder abhanden gekommene Gegenstände der Besucher. Fundsachen sind beim Personal abzugeben und können dort wieder abgeholt werden. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Für mitgeführtes Gepäck, mitgeführte und/oder abgestellte Gegenstände wird auch dann kein Verwahrungs- oder Bewachungsverhältnis begründet, wenn das Abstellen mit Zustimmung oder Kenntnis unseres Personals erfolgt.
7. Schadensmeldung
Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies der Hofleitung unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen der Reitanlage anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
8. Fotografieren und Filmen
Wir freuen uns, wenn Sie viele Aufnahmen für Ihre privaten Interessen machen. Aufnahmen für Veröffentlichungen und gewerbliche Zwecke bedürfen unserer vorherigen Genehmigung.
9. Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt Sonnenland vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsansprüche ist der Sitz von Sonnenland Diez (Amtsgericht Diez). Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der ganzen Geschäftsbedingungen zur Folge. Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, behält sich Sonnenland vor, den Hof bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen zu schließen. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit wie möglich zu einem späteren Zeitpunkt erbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt.